Geld ist nicht alles, aber ohne Geld ist alles nichts.

Finanzierung

Die Finanzierung der Freien Schule Beuchte steht auf mehreren Pfeilern:

Elternbeiträge (Schulgeld)

Das Schulgeld wird gestaffelt nach Einkommen und Anzahl der Kinder auf unserer Schule gemäß der Schulgeldordnung erhoben.
Wenn Sie über eine Patenschaft einem Kind aus einer einkommensbenachteiligten Familie einen Schulplatz ermöglichen möchten, kontaktieren Sie uns bitte direkt. Natürlich können Sie auf diesem Wege auch Kindern von Verwandten/ Freunden einen Schulplatz finanzieren.

Vereinsbeiträge

Wenn Sie regelmäßig etwas zum Gelingen der Freien Schule Beuchte beisteuern möchten, gibt es die Möglichkeit einer Fördermitgliedschaft. Den Mitgliedsantrag finden Sie hier.

Schulgründungsdarlehen

Schulen in freier Trägerschaft erhalten in den ersten drei Jahren nach ihrer Gründung für die Beschulung ihrer SchülerInnen keine finanziellen Mittel vom Land Niedersachsen, dem die Pflicht zur Beschulung aller niedersächsischen Kinder obliegt. Erst im vierten Jahr nach der Gründung beginnt das Land, den Schulen in freier Trägerschaft eine Finanzhilfe (Teilerstattung) für die Beschulung dieser Kinder zu zahlen.
Die Schulgelder genügen bei weitem nicht, die Betriebskosten einer freien Schule (Personal, Gebäude, Versicherungen, Kosten des laufenden Betriebes usw.) zu refinanzieren. Daher benötigt eine Schule in freier Trägerschaft zur Gründung einen Kredit, welcher die Betriebskosten für die ersten drei Jahre nach Gründung abdeckt. Der Kredit, der den Finanzbedarf der Freien Schule Beuchte decken soll, wird voraussichtlich von der GLS Bank Bochum bei Vorliegen der Schulgenehmigung als sog. Bürgschaftsdarlehen gewährt.

Die Eltern der an der Freien Schule Beuchte angemeldeten Kinder sowie weitere Freunde und Unterstützer haben mit der Übernahme einer KLEIN-Bürgschaft einen essentiellen Anteil am Gelingen unserer Schulgründung.

Die Kleinbürgschaft ist KEINE Spende. Sie zahlen kein Geld, es erfolgt keine Bonitätsprüfung.

Hier finden Sie eine detaillierte Beschreibung dieses sog. Bürgschaftsdarlehens.

Bei Fragen zögern Sie nicht uns anzusprechen!

Staatliche Zuschüsse (ab dem vierten Betriebsjahr)

Zuschüsse von anderen öffentlichen und privaten Fördereinrichtungen