Häufig gestellte Fragen bezüglich Bürgschaften

Welchen Zweck erfüllen die Bürgschaften?

Die Bürgschaften dienen der GLS Bank als Sicherheit für den Kredit, über den die Schule die erste 3 Jahre finanziert werden muss. Nach 3 Jahren erhält die Schule staatliche Mittel und der Kredit wird über die folgenden 7 Jahre getilgt.

Ohne genügend Bürgschaften kann die Freie Schule Beuchte nicht weiterbestehen.

Muss ich sofort Geld bezahlen?

Nein, eigentlich muss gar kein Geld bezahlt werden. Man bürgt nur für eine gewisse Summe. Das bedeutet, dass nur dann Geld bezahlt werden muss, wenn der Kredit von der Schule nicht zurückbezahlt werden kann.

Was heißt es für Sie im Detail, eine Bürgschaft zu übernehmen?

Mit der Übernahme einer Bürgschaft erklären Sie sich bereit, einen Teilbetrag des Darlehens zurückzuzahlen - für den Fall, dass unsere Schule dieses innerhalb der ersten 10 Betriebsjahre nicht mehr selbst kann (z. B. im Falle einer Schulschließung). Dabei ist Ihre Zahlung maximal auf die Summe begrenzt, die Sie in dem Bürgschaftsformular der Bank zuvor festgelegt haben (d. h. auf die Höhe der übernommenen Bürgschaft). Den Höchstbetrag der Bürgschaft müssen Sie jedoch nur in dem (unwahrscheinlichen) Fall aufbringen, wenn die Schule innerhalb der ersten 3 Jahre schließen muss und zu diesem Zeitpunkt das gesamte, bis dahin abgerufenen Geld, ausgegeben ist. Denn im Falle der Notlage unserer Schule wird die verbliebene Bürgschaftssumme auf alle Bürgen verteilt. Die Bürgschaftssumme ist hierbei der zu diesem Zeitpunkt der (noch) offene Darlehensbetrag. Dieser hängt davon ab, wie viel von der Darlehenssumme bisher abgerufen oder bereits getilgt wurde. Unser Finanzplan sieht vor, dass wir die Kreditsumme in den ersten 3 Jahren jeweils in Teilbeträgen abrufen und ab dem 4. Jahr, sobald wir auch die staatlichen Zuschüsse erhalten, mit der Tilgung beginnen. Ab dem 4 Jahr sinkt somit die Bürgschaftssumme linear (siehe Abbildung).

In welcher Höhe können Sie eine Bürgschaft übernehmen?

Die von uns benötigte Bürgschaft beträgt mind. 500 € bis max. 3.000 € pro Person. Jede erwachsene Person kann genau eine Bürgschaft übernehmen, mit einer maximalen Höhe von 3000 €. Mögliche Bürgschaftshöhnen sind: 500 €; 1000 €; 1500 €; 2000 €; 2500 €; 3000 €

Kann die Bürgschaftssumme nachträglich verändert werden?

Nein, sobald die Bürgschaftserklärung bei der GLS-Bank eingegangen ist, kann daran nichts mehr geändert werden. Eine nachträgliche Erhöhung ist also nicht möglich. Dies liegt daran, dass die Finanzierung Freier Schulen für die GLS Bank eine Herzensangelegenheit ist, an der die Bank nicht wirklich verdient. Die GLS Bank finanziert viele soziale Projekte. Ein solcher Aufwand in diesen Projekten würde daher die Kapazitäten überschreiten.

Hat die Bürgschaft Auswirkungen auf meine Kreditwürdigkeit?

Nein, die Bürgschaft wird auch nicht an die Schufa gemeldet, es hat somit keine Auswirkung auf die Kreditwürdigkeit oder Bonitätsprüfung.

Welche Auskünfte muss ich für die Bürgschaft geben?

Es müssen lediglich allgemeine Angaben zur Person gemacht werden (Name, Adresse, etc.). Für die Bürgschaften bis zu einer Höhe von 3000 € müssen keine weiteren Selbstauskünfte wie z.B. Informationen zur Einkommenssituation gegeben werden.

Wie lange läuft die Bürgschaft?

Die Bürgschaft läuft bis zur vollständigen Rückzahlung des Kredits. Dies wird ab Schulstart nach maximal 10 Jahren der Fall sein (nach aktuellem Finanzplan).

Was ist, wenn Ihre Bürgschaft in Anspruch genommen werden soll, Sie jedoch nicht bzw. nicht in einer Summe bezahlen können?

In diesem Fall besteht die Möglichkeit, mit der GLS Bank eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

Wie kann ich eine Bürgschaft abschließen?

Fordern Sie einfach die nötigen Unterlagen bei uns an, falls Sie diese nicht schon bereits erhalten haben. Diese bestehen aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Empfangsbestätigung, der Zusatzerklärung und der Bürgschaftserklärung in zweifacher Ausführung.

Bitte unterschreiben Sie die folgenden vier Dokumente:

  • Empfangsbestätigung
  • Zusatzerklärun
  • Bürgschaftserklärung in zweifacher Ausführung

und senden Sie diese anschließend zurück an unsere Postadresse:

Vielfalt Lernen e.V.
Teichstr. 2
38315 Schladen OT Beuchte

Ein von uns unterschriebenes Exemplar des Bürgschaftsvertrages erhalten Sie anschließend von uns zurück.

Wir beantworten auch gerne weitere Fragen, kontaktieren Sie uns hierzu gerne über kassenwart(at)vielfaltlernen.de!